Unsere Gemeinde
Steuerliche Aspekte
Als Gewerbetreibender müssen Sie Steuern zahlen. Beispielsweise können für Sie in Betracht kommen:
- Einkommensteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- Lohnsteuer für beschäftigte Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen
Welche Steuern Sie abführen müssen, bestimmt das Finanzamt am Ort Ihrer Betriebsstätte aufgrund der von Ihnen angegebenen Daten. Es entscheidet auch, ob und in welcher Höhe Sie Vorauszahlungen leisten müssen.
Hinweis: Die Abgrenzung zwischen Einkünften aus dem Gewerbebetrieb und Einkünften aus selbständiger Tätigkeit ist oft schwierig. Eine Zuordnung ist nur im Einzelfall unter genauer Betrachtung der jeweiligen beruflichen Bildung und Tätigkeitsfelder möglich. Wichtige Abgrenzungskriterien finden Sie unter dem Kapitel „Steuerliche Aspekte für Freiberufler“.
Das Kapitel "Steuerliche Aspekte" der Lebenslage "Unternehmen gründen" bietet Ihnen ausführliche Informationen
- zu Steuerarten,
- zur Gewinnermittlung und
- zur Pflicht, Bücher zu führen.