Unsere Gemeinde
Steuerliche Erleichterungen
Wenn die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen, können Sie einen Kinderfreibetrag (EUR 2.256), einen Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (EUR 1.320) und gegebenenfalls einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (EUR1.908 zuzüglich EUR 240 je weiterem Kind) erhalten.
Daneben können Sie unter bestimmten Bedingungen Kinderbetreuungskosten in Höhe von zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens jedoch 4.000 Euro, pro Kind als Sonderausgaben geltend machen. Das gilt sowohl für Alleinerziehende als auch Eheleute. Das betreute Kind muss unter 14 Jahre alt sein oder (ohne Altersbegrenzung) wegen einer vor seinem 25. Geburtstag eingetretenen Behinderung außerstande sein, sich selbst zu unterhalten.
Zurück