Unsere Gemeinde
Steuerliche Vergünstigungen für Familien
Ehepaare mit oder ohne Kinder und Alleinstehende mit Kindern stehen als Familien unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Für die Erziehung der Kinder entstehen den Familien erhebliche Kosten. Die daraus resultierende Mehrbelastung wird durch eine Reihe von Steuervergünstigungen zumindest teilweise abgemildert.
Neben dem Kindergeld und den Freibeträgen für Kinder (Kinderfreibetrag: EUR 2.256, Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf: EUR 1.320) gibt es zusätzliche steuerliche Erleichterungen.
Für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres stehen Ihnen pro Kind ein Kinderfreibetrag und ein Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung zu.
Sind Sie alleinerziehend und leben nicht in einer Lebensgemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, können Sie vom steuerfreien Entlastungsbetrag für Alleinerziehende profitieren.
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