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Streikrecht
Ein Streik ist eine planmässige gemeinschaftliche Arbeitsniederlegung einer größeren Anzahl von Beschäftigten, um ebstimmte Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber Nachdruck zu verleihen. Meist geht es um die Durchsetzung von tarifvertraglichen Regelungen wie Gehaltserhöhungen oder Arbeitskürzungen.
Der Strik ist das Arbeitskampfmittel auf Arbeitnehmerseite und durch Gewerkschaften organisiert. Auf den Streik aknn der Arbeitgeber mit Aussperrung reagieren.
Die rechtmässigkeit eines Streiks hat folgende Voraussetzungen:
- Der Streik muss sich gegen die andere Tarifvertragspartei richten.
- Die Friedenspflicht des gütligen Tarifvertrages muss erloschen sein.
- Die Forderungen sind tarfivertraglich regelbar.
- alle anderen Verhandlungsmöglichkeiten einschließlich einer SClichtung wurden ausgeschöpft. Während der Tarifverhandlung sind Arbeitsniederlegungen (Warnstreiks) zulässig.
- Der Arbeitskampf wird fair betrieben, d.h. keine Existenzvernichtung, Notdienste, keine Behinderung von An- und Abtransporten, keine Behinderung von Streikbrechern
Rechtswidrig sind:
- wilde Streiks, die nciht durch eine Gewerkschaft geführt werden
- politische Streiks, die sich auf die Durchsetzung politischer Ziele richten
- Solidaritätsstreiks, zur Unterstützung anderer beschäftigter Personen in ihrem Arbeitskampf. Die Unterstützung eines in einem anderen Tarifgebiet geführten Hauptarbeitskampf durch eine Gewerkschaft ist zulässig, wenn er verhältnismässig ist.
Wenn Sie an einem rechtswidirgen Streik teilnehmen, hat Ihr Arbeitgeber das Recht zur verhaltensbedingten ordentlichen Kündigung oder zur ausserordentlichen Kündigung.
An einem Streik dürfen sich nicht beteiligen:
- Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat oder Vorstand
- Beamte, Richter und Soldaten
Die Gewerkschaften zahlen an ihre streikenden Mitglieder ein Streikgeld als Ausgleich für die entfallende Vergütung während des Streiks. Beschäftigte, die trotz eines Streiks arbeiten, erhalten gelegentlich eine Streikbrecherprämie.
Auch wenn Sie kein Gewerkschaftsmitglied sind, Ihr Betrieb jedoch bestreikt wird, dürfen Sie am Streik teilnehmen. Einen Verdienstausfall erhalten Sie dann nicht.
Vertiefende Informationen
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