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Studienabschlüsse
Die Hochschullandschaft in Europa befindet sich im Wandel ("Bologna-Prozess"). 46 europäische Staaten hatten sich seit 1999 dazu entschlossen, einen gemeinsamen Hochschulraum zu schaffen und die gestufte Studienstruktur Bachelor/Master einzuführen.
Derzeit müssen Sie zum erfolgreichen Abschluss eines Studiums in der Regel eine Hochschulprüfung, eine staatliche oder eine kirchliche Prüfung bestehen. Als Absolventin oder Absolvent erhalten Sie je nach Studienform einen den Hochschulgrad, z.B. Bachelor oder Master, ein Zeugnis beziehungsweise Zertifikat oder eine staatliche Abschlussbezeichnung.
Welcher Hochschulgrad oder welche Berufsbezeichnung nach erfolgreichem Abschluss eines Studiengangs verliehen werden kann, können Sie der entsprechenden Prüfungsordnung der Hochschule entnehmen.
Abschluss mit Hochschulgrad
- Bachelor/Bakkalaureus
- Master
- Lizentiat
- Konzertsolist/Konzertsolistin
- künstlerische Abschlussprüfung
- früher: Diplom, Magister (z. B. Legum, Scientarium, Theol.)
Abschluss mit staatlicher Bezeichnung
- Staatsprüfung für das Lehramt
- Staatsexamen (ohne Lehramt)
Abschluss mit kirchlicher Bezeichnung
- kirchliche Prüfung
Anderer Abschluss
- Zeugnis
- Zertifikat
- ohne Abschlussprüfung (einige Studiengänge der freien Kunst)