Unsere Gemeinde
Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
Menschen mit Behinderung oder ihre gesetzlichen Betreuer können den Antrag auf ein Persönliches Budget formlos beim jeweiligen Sozialhilfeträger (Landratsamt oder Stadtkreis) stellen. Auch andere Träger wie die Deutsche Rentenversicherung, die Pflegekasse, die Krankenkasse, das Integrationsamt, die Kriegsopferfürsorge, die öffentliche Jugendhilfe, die Unfallversicherung oder die Agentur für Arbeit nehmen Anträge entgegen.
Das Persönliche Budget ist ein fester monatlicher Geldbetrag für Menschen mit Behinderung. Er ist für Dienstleistungen bestimmt, die benötigt werden, um am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Ziel ist es, Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Viele nutzen das Persönliche Budget, um zum Beispiel selbstständig in der eigenen Wohnung zu leben.
Das Persönliche Budget hilft passgenau, den individuellen Hilfebedarf einzukaufen und zu organisieren. Der Mensch mit Behinderung bestimmt selbst, wer die erforderliche Unterstützung leisten soll. Er bestimmt das "wann" und das "wie". Mit dem Persönlichen Budget sollen die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung sowie sein Wunsch- und Wahlrecht gestärkt werden.
Das Persönliche Budget ist keine neue Leistung, sondern eine neue Art der Leistung: Aus der bisher üblichen Sachleistung wird eine Geldleistung. Insofern entstehen durch das Persönliche Budget keine neuen Leistungsansprüche.
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