Unsere Gemeinde
Tätigkeit als Tagespflegeperson
Möchten Sie als Tagespflegeperson arbeiten? Dann sollten Sie sich zuerst bei einer örtlichen Vermittlungsstelle wie z.B. dem Jugendamt oder einem Tageselternverein melden.
Der Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V. hat ein nahezu flächendeckendes Netz von örtlichen oder auf Kreisebene tätigen Tageselternvereinen aufgebaut.
Wenn Sie ein oder mehrere Kinder außerhalb der Wohnung der Kinder während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis zur Kindertagespflege. Welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen und wie Sie die Pflegeerlaubnis beantragen können, erfahren Sie in der Verfahrensbeschreibung.
Tagespflegepersonen erhalten, solange ein Förderbedarf für das Kind festgestellt wird, eine laufende Geldleistung vom Jugendamt. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, der Landkreistag Baden-Württemberg und der Städtetag Baden-Württemberg empfehlen 5,50 Euro pro Stunde und betreutem Kind unter drei Jahren und 4,50 Euro pro Stunde und betreutem Kind ab drei Jahren. Dazu kommen folgende Beiträge zur Sozialversicherung:
- nachgewiesene Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung - einmal pro Monat und Tagespflegeperson in voller Höhe
- nachgewiesene Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Tagespflegeperson - einmal pro Monat und Tagespflegeperson zur Hälfte
- nachgewiesene Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung - einmal pro Monat und Tagespflegeperson zur Hälfte
Hinweis: Für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege kann das Jugendamt von den Eltern Kostenbeiträge erheben. Ist die Belastung durch die Beiträge den Eltern nicht zumutbar, kann das Jugendamt die Beiträge auf Antrag ganz oder teilweise erlassen.
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