Umschulung
Umschulungen sind eine neue Chance für Menschen, die entweder aus gesundheitlichen Gründen oder wegen der Situation am Arbeitsmarkt keine Chance auf eine Arbeitsstelle in ihrem Beruf haben. Sie sind eine erwachsenengerecht verkürzte Ausbildung.
Umschulungen können auf verschiedene Arten absolviert werden:
- betriebliche Umschulung
Die Umschulung ähnelt einer Erstausbildung im dualen System. Neben der praktischen Tätigkeit in einem Betrieb besuchen Sie parallel eine Berufsschule. - schulische Umschulung
Die Umschulung erfolgt hauptsächlich an einer Berufsfachschule. Die praktischen Fertigkeiten erwerben Sie im Rahmen eines oder mehrerer Praktika. - überbetriebliche Umschulung
Die Umschulung erfolgt hauptsächlich in Übungswerkstätten von Weiterbildungsträgern. In Fällen der beruflichen Rehabilitation können Sie die Umschulung auch in Berufsförderungswerken absolvieren, wenn dies behinderungsbedingt geboten ist. Die Art der Umschulung kann durch Praktika in Unternehmen abgerundet werden.
Während der Umschulung sind Sie sozialversichert.
Die Kosten für die Umschulung sind je nach Art unterschiedlich hoch und werden in der Regel von einem Träger der Sozialversicherung der die Umschulung genehmigt, beispielsweise der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung, übernommen. Neben den Kosten für den Lehrgang selbst können Umschulungen weiteren Kosten für Sie verbunden sein. Um diese abzufedern und den Lebensunterhalt zu sichern, gibt es ebenfalls Leistungen unterschiedlicher Träger. Jeder Leistungsträger erbringt alle Leistungen nach dem für ihn geltenden Recht vollständig, das heißt, Lehrgangskosten und Leistungen zum Lebensunterhalt:
- Agentur für Arbeit
Wenn Sie eine betriebliche Umschulung oder eine Umschulung bei einem Weiterbildungsträger absolvieren, können Sie in diesem Fall Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung erhalten.
Wenn Sie an einer Umschulung in einem Berufsförderungswerk teilnehmen, erhalten Sie ein Übergangsgeld.
Kosten können für Lernmittel, Berufskleidung, Fahrten oder die Unterkunft am Ausbildungsort anfallen. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie dafür finanzielle Unterstützung. - Unfallversicherung
Wenn Ihnen aufgrund einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls von dem für Sie zuständigen Unfallversicherungsträger eine Umschulunggenehmigt wird, erhalten Sie von diesem während der Dauer der Umschulung Übergangsgeld. Außerdem trägt der Unfallversicherungsträger die im Zusammenhang mit der Umschulung anfallenden Kosten. - Rentenversicherung
Falls Ihre Erwerbsfähigkeit gefährdet ist, prüft der Rentenversicherungsträger, ob berufsfördernde Leistungen voraussichtlich erfolgreich sind. Auch hier erhalten Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Übergangsgeld und die Erstattung sonstiger notwendiger Kosten. - Umschulungen für Menschen mit Behinderung
Besondere Leistungen gibt es für Menschen mit Behinderung.
Vertiefende Informationen
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