Wenn Sie in Frankreich beschäftigt sind, sind Sie durch Ihren Arbeitgeber gegen Arbeitsunfall und Berufskrankheit versichert.
Sie müssen Ihren Unfall innerhalb von 24 Stunden Ihrem Arbeitgeber melden. Eine Berufskrankheit können Sie direkt bei der zuständigen Krankenkasse melden.
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