Unsere Gemeinde
Reisedokumente für Kinder
Bei einem Grenzübertritt müssen sich auch Kinder unter 16 Jahren ausweisen. Dafür kommen bei deutschen Kindern folgende Dokumente in Betracht:
- Kinderreisepass oder Kinderausweis (Ausstellung bis 31. Dezember 2005)
- Reisepass
- gegebenenfalls Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis als Passersatz
Hinweis: Der Kinderreisepass ersetzt seit dem 1. Januar 2006 den Kinderausweis. Der Vorteil des Kinderreisepasses liegt darin, dass er fälschungssicherer ist und dadurch in anderen Ländern eher akzeptiert wird als der Kinderausweis.
Verfahrensbeschreibungen