Bei einem Grenzübertritt müssen sich auch Kinder unter 16 Jahren ausweisen. Dafür kommen bei deutschen Kindern folgende Dokumente in Betracht:
Hinweis: Der Kinderreisepass ersetzt seit dem 1. Januar 2006 den Kinderausweis. Der Vorteil des Kinderreisepasses liegt darin, dass er fälschungssicherer ist und dadurch in anderen Ländern eher akzeptiert wird als der Kinderausweis.