Unsere Gemeinde
Vorsorge- und Früherkennung
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf die kostenlose Durchführung der Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen sowie der vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Impfungen.
Privat Versicherte können nur solche Leistungen beanspruchen, die Teil des vertraglich vereinbarten Leistungspakets sind.
Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen im engeren Sinn
- Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung
- Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche (U 1 bis U 9 - inklusive der U 7a - und die J 1)
Die Teilnahme an diesen Untersuchungen ist gemäß § 1 Kinderschutzgesetz Baden-Württemberg verpflichtend. Versäumte Untersuchungen müssen nachgeholt werden. - Chlamydientest für sexuell aktive Frauen, die jünger als 25 Jahre sind
- Krebsfrüherkennungsuntersuchung
Bei Frauen frühestens ab dem Alter von 20 Jahren, bei Männern frühestens ab dem Alter von 35 Jahren. - Gesundheits-Check-up ab dem Alter von 35 Jahren alle 2 Jahre
- Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten bei Kindern und Jugendlichen
Im Kindergarten und in der Schule führt der Gesundheitsdienst Maßnahmen der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe durch. Ab 18 Jahren haben Sie zweimal im Jahr Anspruch auf Behandlung zur Verhütung von Zahnerkrankungen.
Impfungen
Eine Impfpflicht besteht in Deutschland nicht. Nach einer Grundimmunisierung im Säuglings- oder Kleinkindalter müssen Sie regelmäßig die Impfungen auffrischen lassen, damit der notwendige Impfschutz erhalten bleibt.
Hinweis: Einige Kassen übernehmen neben den Kosten für die empfohlenen Impfungen auch die Kosten für Reiseimpfungen.
Einschulungsuntersuchung (ESU)
Die Teilnahme an der Einschulungsuntersuchung ist Pflicht. Ziel ist es, festzustellen, ob Förderbedarf besteht und ob besonderer medizinischer Bedarf des Kindes beim Schulbesuch berücksichtigt werden müssen. Sie und Ihr Kind werden rechtzeitig zur Untersuchung eingeladen. Es fallen keine Kosten an.
Erstuntersuchung bei Auszubildenden unter 18 Jahren
Auszubildende unter 18 Jahren müssen sich vor Beginn der Tätigkeit ärztlich untersuchen lassen und dem Arbeitgeber die Bescheinigung über die Erstuntersuchung vorlegen. Die Untersuchung dient dazu, sie in der ersten Zeit der Ausbildung und während der beruflichen Tätigkeit vor Gesundheitsschäden zu schützen.
Ärztliche Untersuchung für Studierende
Je nach Zulassungsbedingungen der jeweiligen Hochschule benötigen Studierende im Rahmen des Immatrikulationsverfahrens eine ärztliche Bescheinigung.
Vertiefende Informationen
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