Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf die kostenlose Durchführung der Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen sowie der vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Impfungen.
Privat Versicherte können nur solche Leistungen beanspruchen, die Teil des vertraglich vereinbarten Leistungspakets sind.
Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen im engeren Sinn
Impfungen
Eine Impfpflicht besteht in Deutschland nicht. Nach einer Grundimmunisierung im Säuglings- oder Kleinkindalter müssen Sie regelmäßig die Impfungen auffrischen lassen, damit der notwendige Impfschutz erhalten bleibt.
Hinweis: Einige Kassen übernehmen neben den Kosten für die empfohlenen Impfungen auch die Kosten für Reiseimpfungen.
Einschulungsuntersuchung (ESU)
Die Teilnahme an der Einschulungsuntersuchung ist Pflicht. Ziel ist es, festzustellen, ob Förderbedarf besteht und ob besonderer medizinischer Bedarf des Kindes beim Schulbesuch berücksichtigt werden müssen. Sie und Ihr Kind werden rechtzeitig zur Untersuchung eingeladen. Es fallen keine Kosten an.
Erstuntersuchung bei Auszubildenden unter 18 Jahren
Auszubildende unter 18 Jahren müssen sich vor Beginn der Tätigkeit ärztlich untersuchen lassen und dem Arbeitgeber die Bescheinigung über die Erstuntersuchung vorlegen. Die Untersuchung dient dazu, sie in der ersten Zeit der Ausbildung und während der beruflichen Tätigkeit vor Gesundheitsschäden zu schützen.
Ärztliche Untersuchung für Studierende
Je nach Zulassungsbedingungen der jeweiligen Hochschule benötigen Studierende im Rahmen des Immatrikulationsverfahrens eine ärztliche Bescheinigung.
Vertiefende Informationen
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