Unsere Gemeinde
Wechsel: Realschule zum Gymnasium
Wechselmöglichkeit ohne Prüfung für Schülerinnen und Schüler
- der Klasse 6 zum Schulhalbjahr
- Der Wechsel erfolgt in die entsprechende Klasse des Gymnasiums.
- Voraussetzungen:
- in Deutsch, Mathematik und einer Pflichtfremdsprache mindestens die Note "befriedigend"
- in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden mindestens der Durchschnitt von 3,0
- der Klassen 5 und 6 zum Schuljahresende
- Der Wechsel erfolgt in die nächsthöhere Klasse des Gymnasiums.
- Voraussetzungen:
- in Deutsch, Mathematik und einer Pflichtfremdsprache mindestens die Note "befriedigend"
- in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden mindestens der Durchschnitt von 3,0
- der Klassen 7 bis 9 zum Schulhalbjahr
- Der Wechsel erfolgt in die entsprechende Klasse des Gymnasiums.
- Voraussetzungen:
- in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und in einer Pflichtfremdsprache mindestens die Note "gut"
- im dritten dieser Fächer mindestens die Note "befriedigend"
- in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden mindestens den Durchschnitt von 3,0
- mindestens die Note "befriedigend" in jeder Fremdsprache, die in der Klasse des aufnehmenden Gymnasiums ein für die Versetzung maßgebendes Fach ist
- der Klassen 7 bis 10 zum Schuljahresende
- Der Wechsel erfolgt in die nächsthöhere Klasse des Gymnasiums. Zum Schuljahresende der Klasse 10 erfolgt der Wechsel in die Einführungsphase (Klasse 10) der gymnasialen Oberstufe
- Voraussetzungen:
- in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und in einer Pflichtfremdsprache mindestens die Note "gut"
- im dritten dieser Fächer mindestens die Note "befriedigend"
- in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden mindestens den Durchschnitt von 3,0
- mindestens die Note "befriedigend" in jeder Fremdsprache, die in der Klasse des aufnehmenden Gymnasiums ein für die Versetzung maßgebendes Fach ist
Wechselmöglichkeit mit Prüfung für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10:
- Der Wechsel erfolgt in den Klassen 5 und 6 nur zum Schuljahresende, ansonsten wie bei einem Wechsel ohne Prüfung.
- Voraussetzungen:
- Aufnahmeprüfung für Schüler der Klassen 5 und 6 durch ein zentral gelegenes, vom Regierungspräsidium bestimmtes Gymnasium, ansonsten durch das gewünschte Gymnasium selbst
- der Schüler muss Leistungen bringen, die erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums gewachsen sein wird