Unsere Gemeinde
Wechsel: Werkreal-/Hauptschule in die Realschule
Wechselmöglichkeit ohne Prüfung für Schülerinnen und Schüler
- der Klasse 6
- Zeitpunkt des Übergangs: Ende des ersten Schulhalbjahres
- der Wechsel erfolgt in: die entsprechende Klasse der Realschule
- Voraussetzungen:
- in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache mindestens die Note "gut"
- im dritten dieser Fächer mindestens die Note "befriedigend"
- in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden mindestens der Durchschnitt von 3,0
- der Klassen 5 und 6
- Zeitpunkt des Übergangs: Ende des zweiten Schulhalbjahres
- der Wechsel erfolgt in: die nächsthöhere Klasse der Realschule
- Voraussetzungen:
- in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache mindestens die Note "gut"
- im dritten dieser Fächer mindestens die Note "befriedigend"
- in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden mindestens der Durchschnitt von 3,0
- der Klassen 7 und 8
- Zeitpunkt des Übergangs: Ende des ersten Schulhalbjahres
- der Wechsel erfolgt in: die entsprechende Klasse der Realschule
- Voraussetzungen:
- in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache jeweils mindestens die Note "gut"
- in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden mindestens der Durchschnitt von 3,0
- der Klassen 7 und 9
- Zeitpunkt des Übergangs: Ende des zweiten Schulhalbjahres
- der Wechsel erfolgt in: die nächsthöhere Klasse der Realschule
- Voraussetzungen:
- in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache jeweils mindestens die Note "gut"
- in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden mindestens der Durchschnitt von 3,0
Wechselmöglichkeit mit Prüfung für Schülerinnen und Schüler
- der Klassen 7 und 8, die die Anforderung der Aufnahme ohne Prüfung nicht erfüllen
- Zeitpunkt des Übergangs: Ende des ersten Schulhalbjahres
- der Wechsel erfolgt in: die entsprechende Klasse der Realschule
- Voraussetzungen:
- Aufnahmeprüfung an der Realschule
- der Schüler oder die Schülerin muss Leistungen bringen, die erwarten lassen, dass er oder sie den Anforderungen der Realschule gewachsen sein wird
- der Klassen 5 bis 9, die die Anforderung der Aufnahme ohne Prüfung nicht erfüllen
- Zeitpunkt des Übergangs: Ende des zweiten Schulhalbjahres
- der Wechsel erfolgt in: nächsthöhere Klasse der Realschule
- Voraussetzungen:
- Aufnahmeprüfung für Schüler und Schülerinnen der Klassen 5 und 6 an zentral gelegenen Realschulen, die von der unteren Schulaufsichtsbehörde bestimmt werden, ansonsten Aufnahmeprüfung der Realschule
- der Schüler oder die Schülerin muss Leistungen bringen, die erwarten lassen, dass er oder sie den Anforderungen der Realschule gewachsen sein wird
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