Unsere Gemeinde
Rentenversicherung
Während Berufs- und Zeitsoldaten in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei sind, unterliegen Grundwehrdienstleistende zwar der Versicherungspflicht, müssen selbst jedoch keine Pflichtbeiträge entrichten.
Wehrpflichtige
Für die Dauer des Grundwehrdienstes sind Wehrpflichtige in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Das gilt auch für Grundwehrdienstleistende, die vor dem Dienstantritt noch keine gesetzlichen Pflichtbeiträge entrichten mussten (z.B. Schüler).
Der Bund zahlt die Versicherungsbeiträge direkt an den Versicherungsträger.
Hinweis: Sonderregelungen kommen unter Umständen bei der Teilnahme an Wehrübungen beziehungsweise für bestimmte Personenkreise (z.B. für Ärzte oder Apotheker) zum Tragen. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie bei den Rentenversicherungsträgern.
Berufs- und Zeitsoldaten
Berufs- und Zeitsoldaten sind versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung, weil der Staat ihnen und ihren Hinterbliebenen für die Wechselfälle des Lebens (Dienstunfähigkeit, Alter und Tod) eine Versorgung garantiert. Für sie werden also keine Pflichtbeiträge entrichtet.
Scheiden Berufs- und Zeitsoldaten allerdings vor Eintritt des Versorgungsfalles (z.B. wegen Kündigung, Zeitsoldaten nach Ablauf ihrer Verpflichtungszeit) aus ihrem Dienstverhältnis aus, verlieren sie ihre Versorgungsanwartschaft und werden deshalb grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, das heißt, sie werden im Prinzip so gestellt, als seien sie während ihres Dienstverhältnisses als Soldat in der Rentenversicherung pflichtversichert gewesen.
Der frühere Dienstherr muss für diese Zeiten Beiträge zahlen. Beitragsbemessungsgrundlage sind die beitragspflichtigen Einnahmen aus dem Wehrdienstverhältnis.
Hinweis: Die Standorte und Kontaktdaten der Regionalzentren und Außenstellen der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (früher: LVA) sowie der Deutschen Rentenversicherung Bund (früher: BfA) finden Sie in unserem alphabetisch angeordneten Behördenwegweiser.
Tipp: Die Außenstellen der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg informieren Sie zu den Leistungen. Umfassende Informationen bietet auch die Broschüre "Rente für Wehr- und Zivildienst" der Deutschen Rentenversicherung Bund.
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