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Zwangsverheiratung
Eine Zwangsverheiratung greift als schwere Menschenrechtsverletzung tief in die persönliche Lebensgestaltung des Opfers ein. Opfer, die einer Zwangsverheiratung zu entgehen suchen, werden häufig von psychischer und physischer Gewalt aus der eigenen Familie bedroht – bis hin zum sogenannten „Ehrenmord“.
Zu Zwangsverheiratungen kommt es auch in Deutschland in nennenswertem Umfang. Zwar liegen hierzu keine konkreten Zahlen vor. Fachleute gehen aber von einigen tausend Fällen jährlich aus.
In erster Linie sind Mädchen und junge Frauen von Zwangsverheiratung bedroht. Dies zeigen die Nachfrage in entsprechenden Beratungsstellen und eine Studie des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend aus dem Jahr 2011. Die Opfergruppe der jungen Männer und Paare darf aber nicht ausgeblendet werden.
Das Ministerium für Integration koordiniert und finanziert die Beratung junger Menschen, die von Zwangsverheiratung und/oder Gewalt im Namen der sogenannten „Ehre“ bedroht oder betroffen sind.
Um potenzielle Opfer besser zu schützen, wurden unter anderem auf Anregung der Landesregierung Baden-Württemberg eine Reihe von Gesetzesänderungen verabschiedet.
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