Unsere Gemeinde
Luftqualität und Feinstaub an Baustellen
Die Verordnung der Landesregierung zur Verbesserung der Luftqualität in Gebieten mit hoher Luftschadstoffbelastung (Luftqualitätsverordnung-Baumaschinen) ist am 30. Dezember 2015 in Kraft getreten. Sie trägt dazu bei, die Immissionsgrenzwerte für Feinstaub PM10 aus der Luftqualitätsrichtlinie der EU in Baden-Württemberg einzuhalten und die Bürgerinnen und Bürger besser vor hohen Feinstaubbelastungen zu schützen.
PM steht für Particulate Matter und heißt auf deutsch Feinstaub. Feinstaub mit einer Körnchengröße bis 10 Mikrometer wird als PM10 und mit einer Größe bis 2,5 Mikrometer als PM2,5 bezeichnet.
Erste verbindliche Betriebsanforderungen zur Reduzierung der Feinstaub PM10-Emissionen müssen Baumaschinen ab dem 1. Januar 2017 einhalten, wenn sie auf Baustellen in bestimmten Gemeindegebieten eingesetzt werden. Betroffen sind Baustellen in Gemeindegebieten im Geltungsbereich eines Luftreinhalteplans, in denen eine Überschreitung oder die Gefahr einer Überschreitung des Grenzwertes von Feinstaub PM10 gegeben ist. Zu diesen Gemeinden zählen Ludwigsburg, Markgröningen, Reutlingen, Stuttgart und Tübingen. Die Verordnung gilt für alle Baustellen in den genannten Gebieten (einschließlich des Landschafts- und Gartenbaus), die nach Inkrafttreten dieser Verordnung eingerichtet oder begonnen werden.
Zuständig für die Durchführung und Kontrolle der Verordnung sind die unteren Immissionsschutzbehörden, das heißt die Landratsämter Ludwigsburg, Reutlingen und Tübingen sowie die Stadt Stuttgart.
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