Unsere Gemeinde
Scheidungsfälle
Es gibt folgende Scheidungsfälle:
- Scheidung nach weniger als einem Jahr Trennung
- Einverständliche Scheidung nach mindestens einem Jahr Trennung
- Nicht einverständliche Scheidung bei einer Trennung von weniger als drei Jahren
- Scheidung nach mehr als drei Jahren Trennung
Tipp: Zur außergerichtlichen Bewältigung von Konflikten rund um eine Scheidung können Sie Mediation in Anspruch nehmen. Für Scheidungen mit komplexen rechtlichen Randbedingungen und/oder zerstrittenen Parteien kann auch ein außergerichtliches Scheidungsmanagement von Vorteil sein.
Nähere Informationen zu diesen Themen und Links zu Beratungsstellen finden Sie unter "Beratungsstellen für Familien" in der Lebenslage "Familie und Kinder".
Scheidung nach weniger als einem Jahr Trennung
Die Ehe kann nur dann nach weniger als einem Jahr Trennung geschieden werden, wenn die Weiterführung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellt. Dies liegt etwa dann vor, wenn
- die Ehefrau des Antragstellers von einem anderen Mann schwanger ist oder
- der andere Ehegatte Alkoholiker ist oder
- der andere Ehegatte Tätlichkeiten gegen den Antragsteller begeht.
Einverständliche Scheidung nach mindestens einem Jahr Trennung
Die Scheidung kann bereits nach einem Jahr Trennung erfolgen, wenn sie einverständlich erfolgt. Dem Gericht muss dann vorgetragen werden, dass beide Ehegatten die Scheidung wollen.
Voraussetzungen einer einverständlichen Scheidung sind:
- Trennung der Ehegatten für mindestens ein Jahr (Zerrüttung der Ehe)
- Antrag auf Scheidung durch beide Ehegatten oder Scheidungsantrag eines Ehegatten und Zustimmung des anderen Ehegatten zur Scheidung
- eventuell Einigung bei bestimmten Scheidungsfolgen (z.B. Ehegattenunterhalt, Verteilung von Ehewohnung und Hausrat)
Nicht einverständliche Scheidung bei einer Trennung von weniger als drei Jahren
Ist ein Ehegatte mit der Scheidung nicht einverstanden, kann die Ehe geschieden werden, wenn die Ehegatten länger als ein Jahr, aber noch keine drei Jahre getrennt leben und das Scheitern der Ehe bewiesen wird.
Achtung: In diesem Fall ist es nötig, dem Gericht die Scheidungsgründe (z.B. neuer Partner) mitzuteilen. Für die Beweisaufnahme können auch Zeugen vernommen werden.
Scheidung nach mehr als drei Jahren Trennung
Leben die Ehegatten bereits seit drei Jahren getrennt, liegt eine Zerrüttung der Ehe vor. Hierzu bedarf es auch keiner weiteren Beweise vor Gericht. Nach drei Jahren Trennung wird die Ehe auch dann geschieden, wenn der andere Ehegatte mit der Scheidung nicht einverstanden ist.
Zurück