Unsere Gemeinde
Schwellenwerte
Durch EU-Richtlinien wird festgelegt, in welchen Fällen eine europaweite Ausschreibung erfolgen muss. Der Maßstab wird anhand von Schwellenwerten bestimmt.
Oberhalb der Schwellenwerte muss zwingend europaweit ausgeschrieben werden. In diesen Fällen gelten die Regeln des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das GWB legt die Schwellenwerte nicht selbst fest. Diese sind in der Vergabeverordnung des Bundes (§ 2 VgV) festgelegt. Diese aus dem EU-Recht übernommenen Werte wurden durch Verordnung (EG) Nr. 1177/2009 der Kommission geändert.
Unterhalb dieser Schwellenwerte ist die europaweite Ausschreibung für die öffentlichen Auftraggeber nicht verpflichtend. Es werden nationale Vorschriften angewandt. Diese werden im Vergabeverfahren zum Teil auch durch Gesetze und Verwaltungsvorschriften der einzelnen Bundesländer ergänzt.
Die Schwellenwerte betragen ab 1. Januar 2010:
- 125.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen der obersten oder oberen Bundesbehörden und vergleichbarer Bundeseinrichtungen (Ausnahmen möglich)
- 387.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Trinkwasser- oder Energieversorgung oder im Verkehrsbereich
- 193.000 Euro für sonstige Liefer- und Dienstleistungsaufträge
- 4.845.000 Euro für Bauaufträge
- 1.000.000 Euro für Lose bei Bauaufträgen
- 80.000 Euro für Lose bei Dienstleistungen (außer im Bereich der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder im Verkehrsbereich)
Hinweis: Bei öffentlichen Aufträgen, die in Lose unterteilt sind, werden die Werte der einzelnen Lose addiert, um den Gesamtwert zu berechnen.
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