Unsere Gemeinde
Sonstige Fördermöglichkeiten (Umbauten)
Die gesetzliche Pflegeversicherung beteiligt sich unter gewissen Voraussetzungen an den Kosten für die Herstellung von Barrierefreiheit. Genauere Auskünfte erteilen die Pflegekassen und die Wohnberatungsstellen. Darüber hinaus kommen Leistungen der Agentur für Arbeit in Betracht, wenn Änderungen außerhalb der Wohnung erforderlich sind, um den Arbeitsplatz erreichen zu können.
Kosten der Beschaffung, der Ausstattung und der Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung in angemessenem Umfang erbringen verschiedene Rehabilitationsträger (z.B. Arbeitsverwaltung, Rentenversicherungsträger, Sozialhilfeträger). Nachrangig können Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe beim Integrationsamt beantragt werden. Die im Rahmen der Wohnraumförderungsprogramme des Landes gewährten Fördermittel werden angerechnet.
Hinweis: Es empfiehlt sich, sich frühzeitig mit dem zuständigen Rehabilitationsträger in Verbindung zu setzen. Da dieser in der Regel vorher nicht bekannt sein dürfte, ist es ratsam, mit der gemeinsamen Servicestelle der Rehabilitationsträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Auskünfte erteilen die Wohnberatungsstellen. Diese sind bei zahlreichen Landratsämtern eingerichtet.