Unsere Gemeinde
Soziale Sicherung für Pflegepersonen
Krankenversicherung und Pflegeversicherung
Der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz bleibt in der Regel während der Pflegezeit erhalten, da während dieser Zeit eine Familienversicherung besteht.
Sollte bei Ihnen keine Familienversicherung möglich sein, müssen Sie sich freiwillig in der Krankenversicherung weiterversichern und zahlen dafür in der Regel den Mindestbeitrag. Mit der Krankenversicherung sind Sie automatisch pflegeversichert. Auf Antrag erstattet die Pflegeversicherung den Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung bis zur Höhe des Mindestbeitrages.
Auch eine private Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung bleibt grundsätzlich während der Pflegezeit bestehen. Auf Antrag übernimmt die Pflegekasse oder das private Pflegeversicherungsunternehmen des Pflegebedürftigen den Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung bis zur Höhe des Mindestbeitrages wie bei den Sozialversicherten.
Rentenversicherung
Für Pflegepersonen, die einen Pflegebedürftigen in der häuslichen Umgebung mindestens 14 Stunden wöchentlich nicht erwerbsmäßig pflegen, werden – unabhängig ob sie Pflegezeit beanspruchen – in der Regel durch die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie vor Beginn der Pflegetätigkeit berufstätig waren.
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit des Gepflegten und dem sich daraus ergebenden zeitlichen Aufwand der geleisteten Pflege.
Wer neben seiner Pflegetätigkeit noch eine Berufstätigkeit von regelmäßig mehr als 30 Wochenstunden ausübt, für den werden keine Rentenversicherungsbeiträge aus der Pflegeversicherung gezahlt.
Arbeitslosenversicherung
Während der Pflegezeit besteht die Pflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung fort. Die notwendigen Beiträge werden von der Pflegekasse übernommen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die freiwillige Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung bestehen. Der Beitrag zur freiwilligen Weiterversicherung ist allein von der Pflegeperson zu tragen.
Gesetzliche Unfallversicherung
Die Pflegeversicherung sorgt dafür, dass alle Pflegepersonen gesetzlich unfallversichert werden. Damit wird gewährleistet, dass die Pflegepersonen bei Unfällen im Zusammenhang mit ihrer Pflegetätigkeit und auch bei der Fahrt von und zu den Pflegebedürftigen abgesichert sind.
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