Unsere Gemeinde
Tätigkeit als Tagespflegeperson
Wenn Sie als Tagespflegeperson arbeiten möchten, sollten Sie sich zuerst bei einer örtlichen Vermittlungsstelle (z.B. Jugendamt, Tagesmütterverein) melden.
Der Landesverband der Tagesmütter-Vereine Baden-Württemberg e.V. hat mit finanzieller Unterstützung des Landes ein nahezu flächendeckendes Netz von örtlichen oder auf Kreisebene tätigen Tageselternvereinen aufgebaut. Deren Aufgabe ist es, in Kooperation mit dem Jugendamt Tagespflegestellen zu vermitteln und Tagespflegepersonen für ihre Aufgabe zu qualifizieren und fortzubilden.
Wenn Sie ein oder mehrere Kinder außerhalb der Wohnung der Kinder während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis zur Kindertagespflege. Diese wird vom örtlichen Jugendamt erteilt. Voraussetzungen hierfür sind eine entsprechende Qualifikation und ein geeignetes häusliches Umfeld beziehungsweise kindgerechte Räume zur Betreuung von Kindern. Für weitere Fragen in diesem Bereich wenden Sie sich bitte an das Jugendamt.
Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, der Landkreistag Baden-Württemberg und der Städtetag Baden-Württemberg haben gemeinsame Empfehlungen zu laufenden Geldleistungen für Kinder in Kindertagespflege nach dem SGB VIII herausgegeben.
Hinweis: Im Handbuch Kindertagespflege, herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, finden Sie weitere Informationen zur Kindertagespflege.