Unsere Gemeinde
Wechsel: Gymnasium zur Realschule
Wechselmöglichkeit ohne Prüfung
Gymnasiast | Zeitpunkt des Übergangs | der Wechsel erfolgt in die | Voraussetzungen |
der Klassen 5 bis 8 | Ende des ersten Schulhalbjahres | entsprechende Klasse der Realschule |
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der Klassen 5 bis 8 | Ende des zweiten Schulhalbjahres | nächsthöhere Klasse der Realschule |
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der Klassen 5 bis 8, der nach der Versetzungsordnung für Gymnasien oder für Realschulen nicht hätte versetzt werden können | Ende des ersten Schulhalbjahres | entsprechende Klasse der Realschule |
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der Klassen 5 bis 8, der nach der Versetzungsordnung für Gymnasien oder für Realschulen nicht hätte versetzt werden können | Ende des zweiten Schulhalbjahres | nächsthöhere Klasse der Realschule |
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der Klasse 9 | Ende des ersten Schulhalbjahres | entsprechende Klasse der Realschule |
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der Klasse 9 | Ende des zweiten Schulhalbjahres | Klasse 10 der Realschule |
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Wechselmöglichkeit mit Prüfung
Gymnasiast | Zeitpunkt des Übergangs | der Wechsel erfolgt in die | Voraussetzungen |
der Klassen 5 bis 8, der die Anforderungen der Aufnahme ohne Prüfung nicht erfüllt | Ende des ersten Schulhalbjahres | entsprechende Klasse der Realschule | Aufnahmeprüfung der Realschule:
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Klassen 5 bis 8, der die Anforderungen der Aufnahme ohne Prüfung nicht erfüllt | Ende des zweiten Schulhalbjahres | nächsthöhere Klasse der Realschule | Aufnahmeprüfung der Realschule:
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der Klasse 9, der die Anforderung der Aufnahme ohne Prüfung nicht erfüllt | Ende des ersten Schulhalbjahres | nächstniedrigere Klasse der Realschule |
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der Klasse 9, der die Anforderung der Aufnahme ohne Prüfung nicht erfüllt | Ende des zweiten Schulhalbjahres | Wiederholung der Klasse an der Realschule |
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Hinweis: Schüler der Klassen 5 bis 10 des Gymnasiums, die nicht versetzt wurden und die Klasse am Gymnasium wiederholen könnten, können die entsprechende Klasse auch an der Realschule wiederholen.
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