Unsere Gemeinde
1. Fahrerlaubnis
Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie dazu eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen.
Sie müssen sowohl die theoretische Ausbildung als auch die praktische Ausbildung in einer Fahrschule absolvieren und in beiden Bereichen eine Prüfung ablegen. Falls Sie diese Prüfungen nicht bestehen, können Sie sie nach Ablauf eines angemessenen Zeitraums wiederholen. Das ist frühestens nach zwei Wochen möglich.
Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt.
Tipp: Informationen zu den Führerscheinklassen und zum Führerscheinrecht bieten das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg.
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Grundqualifikation nachweisen
- Mofaprüfbescheinigung beantragen
- Führerschein - Umtausch in EU-Führerschein beantragen
- Führerschein - bei Namensänderung umtauschen
- Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen
- Führerschein beantragen
- Führerschein (international) - beantragen
- Fahrerlaubnis
- Führerschein (ausländisch) - Umtausch beantragen
- Ersatzführerschein beantragen
- Dienstfahrerlaubnis - zivile Umschreibung beantragen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Zertifizierung als anerkannte Ausbildungsstätte
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Weiterbildung nachweisen