Unsere Gemeinde
1. Register, Rollen und Verzeichnisse
Je nachdem, welche Art von Unternehmen Sie führen oder in welcher Branche Sie tätig sind, kann oder muss Ihr Betrieb in verschiedene Verzeichnisse oder Register eingetragen sein:
- Handelsregister
Das Handelsregister enthält alle Betriebe, die nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Betrieb erfordern. Aufgenommen werden Informationen über tatsächliche und rechtliche Verhältnisse der Unternehmen (z.B. Sitz, teilweise Inhaberschaft, eventuelle Haftungsbeschränkungen). Es soll Rechtssicherheit schaffen und ist öffentlich einsehbar. - Gewerberegister
Das Gewerberegister wird bei den Gemeinden geführt und enthält alle Unternehmen und Betriebe, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben. - Gewerbezentralregister
Im Gewerbezentralregister werden Verstöße gegen gewerbe- und strafrechtliche Bestimmungen festgehalten. Wollen Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe anmelden, müssen Sie mit einem Auszug aus dem Gewerbezentralregister Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen. - Handwerksrolle
In der Handwerksrolle werden natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften eingetragen, die ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe betreiben. Ohne diese Eintragung ist der selbstständige Betrieb eines derartigen Handwerks nicht zulässig. - Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes
Wollen Sie ein zulassungsfreies oder ein handwerksähnliches Gewerbe betreiben, werden Sie in das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen. - Vermittlerregister
In das Vermittlerregister müssen Sie sich eintragen lassen, wenn Sie als Versicherungsvermittler tätig sind. Der Eintrag gilt gegenüber Ihren Kunden als Nachweis, dass Sie für die Tätigkeit als Versicherungsvermittler qualifiziert sind. Das Vermittlerregister kann öffentlich im Internet eingesehen werden. - Vereinsregister
In das Vereinsregister müssen Vereine eingetragen werden, um rechtsfähig zu werden. Jeder kann das Vereinsregister einsehen und die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eines eingetragenen Vereins überprüfen. - Stiftungsverzeichnis
Das Stiftungsverzeichnis wird bei den Regierungspräsidien geführt und enthält die im jeweiligen Regierungsbezirk ansässigen rechtsfähigen Stiftungen. Es kann von jedem auch ohne berechtigtes Interesse eingesehen werden.
Ausführliche Informationen finden Sie in den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen.
Verfahrensbeschreibungen
- Eintragung in das Vereinsregister anmelden
- Eintragung in die Handwerksrolle beantragen
- Verzeichnis der zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe - Eintragung veranlassen
- Eintragung in das Vermittlerregister beantragen
- Handelsregister - Eintragung anmelden
- Vereinsregister - Einsicht nehmen
- Einsicht in das Stiftungsverzeichnis
- Handelsregister - Einsicht nehmen
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen
- Handwerksrolle - Auskunft beantragen
- Gewerberegisterauskunft beantragen