Unsere Gemeinde
1.2.4. Grenzüberschreitende Rechtssachen
Hat der Schuldner seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen EG-Mitgliedstaat, mit Ausnahme Dänemarks, kann ein Europäisches Mahnverfahren durchgeführt werden. Überschreitet die Forderung die Höhe von 2.000 Euro nicht, kann auch ein europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen durchgeführt werden. Diese Verfahren ermöglichen es Ihnen, Forderungen mit grenzüberschreitendem Bezug einfacher, schneller und mit geringeren Kosten durchzusetzen. Weitere Informationen finden Sie in den Verfahren.
Verfahrensbeschreibungen