Unsere Gemeinde
1.7. Sondernutzung von Straßen
Damit eine Straße von allen genutzt werden darf, muss diese entsprechend zugelassen, also "gewidmet" werden. Erst durch diese Widmung wird eine Straße öffentlich für jeden zugänglich und darf ohne vorherige Erlaubnis genutzt werden. Gleichzeitig wird damit festgelegt, ob eine Straße eine Bundes-, Landes-, Kreis- oder Gemeindestraße ist. Mehr dazu sowie zur Einziehung beziehungsweise Entwidmung einer Straße lesen Sie in den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen.
Wenn Sie Straßen über das übliche Maß hinaus nutzen wollen, müssen Sie in der Regel eine Genehmigung dafür beantragen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie ein Straßenfest oder eine ähnliche Veranstaltung organisieren, für die Sie Straßenfläche sperren lassen müssen. Wie Sie vorgehen müssen, um eine Genehmigung zu erhalten, lesen Sie in der Verfahrensbeschreibung "Erlaubnis für Veranstaltungen (Straßenverkehr)". Für welche besonderen Nutzungsarten Sie sonst eine Erlaubnis benötigen, ist der Verfahrensbeschreibung "Sondernutzungen an Straßen" zu entnehmen.
Strom, Wasser, Gas oder Telekommunikation – vieles wird für den Bürger unsichtbar durch unterirdisch verlegte Leitungen bis zu den eigenen vier Wänden transportiert. Wenn Sie neue Leitungen unterirdisch im öffentlichen Straßenraum verlegen lassen, müssen Sie vorher einen Antrag auf "Aufgrabung einer Straße für Leitungsverlegung" stellen. Die entsprechende Verfahrensbeschreibung gibt Ihnen grundlegende Informationen dazu.
- Aufgrabung einer Straße für Leitungsverlegung
- Einziehung einer Straße
- Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis beantragen
- Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen
- Sondernutzung von Straßen außerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
- Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
- Widmung einer Straße