Unsere Gemeinde
2. Nach der Geburt
Ob Sie daheim oder in einer Klinik entbunden haben, die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden. Detaillierte Informationen finden Sie in den entsprechenden Verfahren.
Über die zahlreichen Formen der Betreuung für Ihr Kind informiert Sie die Lebenslage "Kinderbetreuung". Welche Einrichtungen zur Kinderbetreuung es in Ihrem Wohnort gibt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Verfahrensbeschreibungen
- Geburt im Ausland - Aufnahme in das deutsche Geburtenregister beantragen
- Studienplatz - Beurlaubung beantragen
- Sorgeerklärung (Sorgerechtsbescheinigung)
- Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen
- Kinderreisepass erstmalig beantragen
- Änderung der Lohnsteuerkarte/Ersatzbescheinigung - Eintragung von Kindern
- Hausgeburt dem Standesamt melden
- Geburtsurkunde beantragen
- Geburt in öffentlicher oder privater Klinik oder Einrichtung dem Standesamt melden
- Vaterschaftsanerkennung