Unsere Gemeinde
Berufsrückkehrer
Nach einer Familienphase wünschen sich viele Frauen, wieder berufstätig zu werden. Unabhängig davon, ob sie an ihren ehemaligen Arbeitsplatz zurückkehren oder sich eine neue Stelle suchen – vor der Rückkehr in den Beruf ist einiges zu beachten.
Zu den Berufsrückkehrern zählen Sie, wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit, Arbeitslosigkeit oder betriebliche Berufsausbildung wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern (unter 15 Jahren) oder der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger (unabhängig von der Pflegestufe) unterbrochen haben und nach angemessener Zeit wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen.
Hinweis: Die Unterbrechung muss mindestens ein Jahr gedauert haben. Als angemessene Zeit gilt ein Zeitraum von einem Jahr, der zwischen der Unterbrechung Ihrer Erwerbstätigkeit und der Aufnahme einer neuen Tätigkeit liegt.
Als Berufsrückkehrer gelten Sie auch, wenn Sie während der Unterbrechung Ihrer Berufstätigkeit ohne Beeinträchtigung der Betreuung eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt oder eine kurzzeitige Maßnahme (z.B. um Ihre Bewerbungssituation zu verbessern) besucht haben.
Hinweis: Erst wenn Sie ein Jahr sozialversicherungspflichtig als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger tätig waren, zählen Sie nicht mehr zu den Berufsrückkehrern. Berufsrückkehrerin im engeren Sinn sind Sie auch nicht, wenn Sie nur die gesetzliche Elternzeit von bis zu drei Jahren in Anspruch nehmen und Ihr Arbeitsverhältnis beim selben Arbeitgeber fortsetzen.
Nach einer längeren Pause vom Beruf beginnt mit dem Wiedereinstieg für Mütter und Väter eine schwierige Phase. Zu einem reibungslosen Übergang von der Familienzeit in den Beruf können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber beitragen:
Wie erleichtern Sie Ihren Wiedereinstieg beim bisherigen Arbeitgeber?
- Bleiben Sie mit Ihrem Arbeitgeber auch während der Familienzeit in Kontakt.
- Halten Sie sich über die Entwicklung des Unternehmens auf dem Laufenden.
- Nehmen Sie an Fortbildungen teil.
- Urlaubs- und Krankheitsvertretungen erleichtern das Kontakthalten.
Der Wiedereinstieg bei einem neuen Arbeitgeber kann erleichtert werden, wenn Sie belegen können, dass Sie in der Familienzeit an Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen haben oder Ihre Kenntnisse und Qualifikationen erweitert haben.
Nutzen Sie den speziellen Informations- und Beratungsservice für Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer der Agentur für Arbeit. Frauen können sich auf Wunsch von einer Frau beraten lassen. Die Beauftragte für Chancengleichheit berät und unterstützt Sie vor Ort.
Tipp: Zur Vorbereitung auf das Beratungsgespräch finden Sie auf den Seiten der Agentur für Arbeit eine "Checkliste zum Beratungsgespräch" zum Download. Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt 18 "Frauen und Beruf" und der Informationszeitschrift Beruf Bildung Zukunft Nr. 7 – Frauen und Beruf entnehmen, die Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit erhalten. Auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit finden Sie außerdem den "Anmeldebogen für Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer" sowie "Tipps zur erfolgreichen Jobsuche".
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