Unsere Gemeinde
2. Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen
Es gibt eine Vielzahl von Früherkennungsuntersuchungen für jeden Lebensabschnitt.
- Untersuchungen für Kinder
- Untersuchungen für Jugendliche
- Untersuchungen für Erwachsene
- Impfungen
Hinweis: Bei allen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen fallen keine Praxisgebühren an.
- Früherkennungsuntersuchungen
Die sogenannten U 1 bis U 9 sind zehn (inklusive der U 7a) kostenlose ärztliche Vorsorgeuntersuchungen. Sie werden vom Kinder- oder Hausarzt durchgeführt. Mithilfe dieser Untersuchungen können Krankheiten und Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt und behandelt werden. Die Teilnahme an diesen Untersuchungen ist gemäß § 1 Kinderschutzgesetz Baden-Württemberg verpflichtend. Versäumte Untersuchungen müssen nachgeholt werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihr Gesundheitsamt. Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Gesundheitsamtes führt die Untersuchung entweder selbst durch oder beauftragt einen niedergelassenen Arzt damit. - Jährliche Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
- Untersuchung zur Einschulung
Vor der Einschulung muss jedes Kind schulärztlich untersucht werden, um festzustellen, ob eine altersentsprechende Entwicklung vorliegt, ob Förderbedarfe bestehen und im Weiteren ob besondere medizinische Bedarfe des Kindes beim Schulbesuch berücksichtigt werden müssen. Zuständig hierfür sind die Gesundheitsämter. Sie und Ihr Kind werden rechtzeitig zur Untersuchung eingeladen.
Untersuchungen für Jugendliche
Jugendliche unter 18 Jahren können folgende Untersuchungen in Anspruch nehmen:
- zweimal jährlich Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
- Jugendgesundheitsuntersuchungen
Zwischen dem vollendeten 13. und dem vollendeten 14. Lebensjahr haben Jugendliche Anspruch auf eine kostenlose Jugendgesundheitsuntersuchung (J1). Ziel der Untersuchung ist die Früherkennung von Erkrankungen, die die körperliche, geistige und soziale Entwicklung gefährden. Themen wie Alkohol, Drogen oder Empfängnisverhütung können angesprochen werden. - Auszubildende unter 18 Jahren müssen sich vor Beginn der Tätigkeit ärztlich untersuchen lassen und dem Arbeitgeber die Bescheinigung über die Erstuntersuchung vorlegen. Die Untersuchung dient dazu, sie in der ersten Zeit der Ausbildung und während der beruflichen Tätigkeit vor Gesundheitsschäden zu schützen.
- Je nach Zulassungsbedingungen der jeweiligen Hochschule benötigen Studierende im Rahmen des Immatrikulationsverfahrens eine ärztliche Bescheinigung.
Auch Erwachsenen werden einige Vorsorgeuntersuchungen empfohlen:
- Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben zweimal im Jahr einen Anspruch auf Behandlung zur Verhütung von Zahnerkrankungen. Privat Krankenversicherte sollten sich vor der Behandlung bei ihrer Krankenkasse erkundigen, welche Leistungen übernommen werden.
- Versicherte haben einmal jährlich Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen, Frauen frühestens ab dem Alter von 20 Jahren, Männer frühestens ab dem Alter von 35 Jahren.
- Der Gesundheits-Check-up dient der Früherkennung häufig auftretender Krankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankungen und der Zuckerkrankheit. Frauen und Männer ab dem 36. Lebensjahr haben alle zwei Jahre Anspruch auf einen solchen Gesundheits-Check-up.
- Jede Schwangere hat einen gesetzlichen Anspruch auf zehn kostenlose Vorsorgeuntersuchungen und auf zusätzliche Untersuchungen, soweit diese aus medizinischer Sicht erforderlich sind. Durch die ärztliche Betreuung sollen mögliche Gefahren für Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind abgewendet und Gesundheitsstörungen rechtzeitig erkannt und behandelt werden.
Eine Impfung bietet Schutz vor bestimmten ansteckenden Krankheiten, eine Impfpflicht besteht in Deutschland allerdings nicht. Nach einer Grundimmunisierung im Säuglings- oder Kleinkindalter müssen regelmäßig Auffrischimpfungen erfolgen, damit der notwendige Impfschutz erhalten bleibt. Die Kosten für die empfohlenen Impfungen übernimmt die Kasse.
Hinweis: Einige Kassen übernehmen auch die Kosten für Reiseimpfungen. Weitere Informationen dazu bietet das Centrum für Reisemedizin an.
- Immatrikulation - Gesundheitliche Bescheinigung vorlegen
- Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten bei Kindern und Jugendlichen wahrnehmen
- Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung
- Schutzimpfungen
- Krebsfrüherkennungsuntersuchung wahrnehmen
- Jugendgesundheitsuntersuchung
- Gesundheits-Check-up
- Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche wahrnehmen
- Erstuntersuchung bei Auszubildenden unter 18 Jahren durchführen lassen
- Einschulungsuntersuchung wahrnehmen
- Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung