Unsere Gemeinde
Beschädigtenversorgung
Während des Wehrdienstverhältnisses erhält der Betroffene für die Folgen einer Wehrdienstbeschädigung einen Ausgleich, sofern ein sogenannter Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von mindestens 25 Prozent vorliegt.
Sachschäden, die bei einem Unfall während der Ausübung des Wehrdienstes eingetreten sind, können nach dem Soldatenversorgungsgesetz ersetzt werden.
Nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses erhält der Betroffene wegen der Folgen einer Wehrdienstbeschädigung auf Antrag Versorgung (einschließlich Heilbehandlung) durch das Landratsamt (früher: Versorgungsamt).
Für eine Gesundheitsstörung, die nicht Folge einer Wehrdienstbeschädigung, aber bei Beendigung des Wehrdienstverhältnisses heilbehandlungsbedürftig ist, erhält der Betroffene im Allgemeinen auf Antrag Heilbehandlung bis zur Dauer von drei Jahren nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses. Ist die Gesundheitsstörung mit Arbeitsunfähigkeit verbunden, wird daneben Versorgungskrankengeld gewährt.
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