Unsere Gemeinde
2.4. Baustelle einrichten
Bevor Sie mit den Bauarbeiten beginnen können, müssen Sie beachten, dass Sie für die Einrichtung einer Baustelle einige Voraussetzungen erfüllen müssen:
- Lassen Sie eventuelle Altlasten (kontaminiertes Material, Chemikalien, giftige Substanzen und Ähnliches) fachgerecht entsorgen. Informationen dazu finden Sie in der Lebenslage "Grundstück".
- Beantragen Sie einen Baustrom- und Bauwasseranschluss beziehungsweise klären Sie Nutzungsmöglichkeiten.
- Stellen Sie eine Zufahrtsmöglichkeit für Baufahrzeuge her.
- Vermeiden oder mindern Sie schädigende Einwirkungen auf den Boden. Setzen Sie bei größeren Bauvorhaben einen bodenkundlichen Baubegleiter ein. Erstellen Sie einen Lageplan für Aushub und Baumaterial sowie für die Standorte der Baugeräte (Baustelleneinrichtung).
- Beantragen Sie die Anschlüsse für Strom, Wasser, Abwasser, Gas und eventuell Telekommunikation.
- Wenn Sie die Straßenfläche beim Bauen benutzen, müssen Sie dies genehmigen lassen.
- Eventuell müssen Sie der zuständigen Stelle die Einrichtung der Baustelle ankündigen (Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle nach Baustellenverordnung).
- Bauschutt und Bauabfälle müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Details erfahren Sie bei Ihrem Stadt- oder Landkreis.
Achtung: Jede Baustelle muss so eingerichtet sein, dass die Beschäftigten gegen Unfälle geschützt sind. Als Bauherr tragen Sie die öffentlich-rechtliche Verantwortung gegenüber Dritten.
Deshalb sollten Sie folgende Maßnahmen beachten:
- Hinterlegen Sie auf der Baustelle alle wichtigen Telefonnummern: Notarzt, Polizei, Feuerwehr, Stadtwerke beziehungsweise Versorgungsunternehmen für Strom, Wasser, Gas.
- Stellen Sie eine Erste-Hilfe-Ausrüstung bereit.
- Bringen Sie Schilder "Baustelle betreten verboten" in ausreichender Zahl gut sichtbar an.
- Schließen Sie frühzeitig eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sowie eine Brandversicherung ab.
- Sichern Sie die Baustelle immer soweit wie möglich ab (Einzäunung, Baugrubensicherung, Markierung von Gefahrenpunkten, Beleuchtung).
Verfahrensbeschreibungen