Unsere Gemeinde
3. Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife können Sie folgendermaßen erreichen:
- Abschluss bestimmter Berufskollegs (gegebenenfalls mit Zusatzprüfung)
- Abschluss der Berufsschule mit der Zusatzqualifikation "Fachhochschulreife" (wird an zahlreichen Standorten parallel zur beruflichen Ausbildung angeboten)
- Abschluss bestimmter dreijähriger Berufsfachschulen mit Zusatzprüfung (z.B. Berufsfachschule für Altenpflege)
- qualifizierte Schulleistungen im Kurssystem der gymnasialen Oberstufe, wenn das Abitur nicht erreicht wird, in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder gleichgestellten Berufserfahrung oder wenn Sie ein mindestens einjähriges Praktikum absolviert haben, durch das Sie die Arbeitswelt kennengelernt und Einblicke in unterschiedliche Arbeitsbereiche und Arbeitsmethoden, in den Aufbau und die Organisation der Praktikumsstelle sowie in Personal- und Sozialfragen erhalten haben
- Abschluss einer zweijährigen Fachschule (z.B. in den Fachbereichen Technik, Gestaltung und Wirtschaft - teilweise mit Zusatzprüfung)
- Abschluss besonderer Lehrgänge der Polizei oder der Bundeswehr
- Bestehen der Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife für Schüler der freien Waldorfschulen
- zweiter Bildungsweg:
- Abendgymnasium
- einjähriges Berufskolleg
- Kolleg
Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an den Fachhochschulen. Einige Fachhochschulstudiengänge erfordern jedoch mindestens die fachgebundene Hochschulreife.
Verfahrensbeschreibungen
- Abendgymnasium - Aufnahme beantragen
- Berufliches Gymnasium (dreijährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen
- Berufliches Gymnasium (sechsjährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen
- Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife - Aufnahme beantragen
- Kolleg - anmelden
- Schulfremdenprüfung beantragen