Unsere Gemeinde
Land- und Forstwirtschaft
Eine Unternehmensgründung im Bereich der Land- und Forstwirtschaft müssen Sie beim Finanzamt anzeigen und die Einkünfte versteuern. Eine Anmeldung beim Gewerbeamt ist nicht erforderlich.
Ein besonderer Berufsabschluss ist zur Ausübung der Land- und Forstwirtschaft nicht erforderlich. Trotzdem müssen Sie vielfältige rechtliche Vorgaben wie beispielsweise Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit beachten.
Landwirte können unter bestimmten Voraussetzungen Ausgleichsleistungen und Direktzahlungen erhalten. Ansprechpartner hierfür sind die unteren Landwirtschaftsbehörden bei den Landratsämtern.
Im Gegensatz zu anderen selbstständigen Berufen besteht für die Land- und Forstwirte eine eigenständige soziale Sicherung. Ansprechpartner sind die landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger in Baden-Württemberg und die Kreisstellen der Bauernverbände.
In steuerlichen Fragen und ähnlichen Dienstleistungen können Ihnen Landwirtschaftliche Buchstellen weiterhelfen. Auch die Bauernverbände unterhalten solche Buchstellen. Landwirtschaftliche Buchstellen bieten neben den Kernbereichen Buchführung und Steuerberatung auch Hilfen im Bereich Gesellschaftsgründungen, Betriebsübergaben, Nachfolgeregelungen und Hofübergaben an.
Tipp: Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bietet die Broschüre "Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen", die speziell auf die Förderprogramme für landwirtschaftliche Unternehmen eingeht. Weitere Förderinformationen finden Sie im Förderwegweiser des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum.
Auf dem Onlineportal "Infodienst Landwirtschaft – Ernährung – Ländlicher Raum" werden Fachbeiträge aller Einrichtungen der Landwirtschaftsverwaltung veröffentlicht.
Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg e.V. bietet über die Kreisbauernverbände vor Ort Beratung und weitere Serviceleistungen an.