Unsere Gemeinde
Studienabschlüsse
Die Hochschullandschaft in ganz Europa befindet sich im Wandel (Bologna-Abkommen). 46 europäische Staaten – unter anderem auch Deutschland – hatten sich 1999 dazu entschlossen, einen gemeinsamen Hochschulraum zu schaffen und die gestufte Studienstruktur Bachelor/Master einzuführen.
Derzeit müssen Sie zum erfolgreichen Abschluss eines Studiums in der Regel eine Hochschulprüfung, eine staatliche oder eine kirchliche Prüfung bestehen. Als Absolventen erhalten Sie je nach Studienform einen Hochschulgrad (z.B. Bachelor, Master), ein Zeugnis beziehungsweise Zertifikat oder eine staatliche Abschlussbezeichnung.
Welcher Hochschulgrad oder welche Berufsbezeichnung nach erfolgreichem Abschluss eines Studiengangs verliehen werden kann, wird in der entsprechenden Prüfungsordnung der Hochschule festgelegt.
Abschluss mit Hochschulgrad
- Bachelor/Bakkalaureus
- Master
- Lizentiat
- Konzertsolist/Konzertsolistin
- künstlerische Abschlussprüfung
- früher: Diplom, Magister (z. B. Legum, Scientarium, Theol.)
Abschluss mit staatlicher Bezeichnung
- Staatsprüfung für das Lehramt
- Staatsexamen (ohne Lehramt)
Abschluss mit kirchlicher Bezeichnung
- kirchliche Prüfung
Anderer Abschluss
- Zeugnis
- Zertifikat
- ohne Abschlussprüfung (einige Studiengänge der freien Kunst)
Tipp: Genaue Informationen und Erläuterungen zu den verschiedenen Abschlussarten erhalten Sie online unter www.studieninfo-bw.de.