Unsere Gemeinde
3.9. Heimarbeit
Ganz Nneuer Untertitel zu Heimarbeit (engl.)Wenn Sie Personen in Heimarbeit beschäftigen, müssen Sie die Schutzvorschriften des Heimarbeitsgesetzes (HAG) beachten. Das HAG schützt:
- Heimarbeitnehmer
- Hausgewerbetreibende
- Zwischenmeister
Die Schutzvorschriften sind zwingend und können weder durch Vertrag ausgeschlossen werden noch können einzelne in Heimarbeit Beschäftigte nachträglich darauf verzichten.
Als Gewerbetreibender müssen Sie insbesondere
- die erstmalige Vergabe von Heimarbeit anzeigen (Mitteilungspflicht) und
- eine Heimarbeitsliste führen.
Weitergehende Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg.
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