Unsere Gemeinde
4. Finanzielle Hilfen und Förderprogramme
Entsprechend dem Hausbankprinzip werden Finanzierungshilfen in der Regel über die Hausbank beantragt. Da Existenzgründungen ein finanzielles Risiko mit sich bringen und die Hausbanken bei der Vergabe von Fördergeldern in der Regel die Haftung übernehmen, haben Sie generell keinen rechtlichen Anspruch auf öffentliche Darlehen. Daher müssen Sie Ihre Hausbank von Ihrem Gründungskonzept überzeugen, damit diese Ihren Antrag auf öffentliche Förderung an die entsprechende Förderbank weiterleitet.
Sie müssen den Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens bei Ihrer Hausbank stellen. Vor der Beantragung dürfen Sie keine rechtlich bindende Verpflichtung eingehen. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa zwei Wochen.
Im Rahmen der Finanzierungshilfen können Sie verschiedene Programme miteinander kombinieren. Wichtig ist dabei, dass Sie sich einen optimalen Finanzierungsmix zusammenstellen. Achten Sie dabei neben den Zinssätzen auch auf die Laufzeiten der Darlehen und die tilgungsfreien Jahre.
Sofern Sie nicht in ausreichendem Umfang über Sicherheiten verfügen, besteht die Möglichkeit, Programme in den Finanzierungsmix aufzunehmen, die Ihnen die Bereitstellung banküblicher Sicherheiten teilweise ersparen. So etwa das ERP-Kapital für Gründung der KfW-Mittelstandsbank oder Programme mit Haftungsfreistellung (z.B. beim Programm Starthilfe Baden-Württemberg der L-Bank). Außerdem können Sie Bürgschaften der Bürgschaftsbank beantragen oder Beteiligungskapital hinzuziehen.
Bevor Sie Finanzierungshilfen bei Ihrer Hausbank beantragen, kann es ratsam sein bei der zuständigen Kammer beziehungsweise beim Fachverband – bei technologieorientierten Vorhaben außerdem beim Regierungsbeauftragten für Technologietransfer – ein Beratungsgespräch zu führen. Die Berater können Ihnen die Schwachstellen im Vorfeld aufzeigen und Ihnen wertvolle Hilfestellungen geben.
Die Hausbank wird über den Antragsvordruck der Förderbank hinausgehend noch weitere Unterlagen von Ihnen anfordern. Dazu können zählen:
- Lebenslauf mit beruflichem Werdegang und fachlichen Qualifikationen
- Unternehmenskonzept (Businessplan): vor allem Erläuterung der Geschäftsidee, Beschreibung des Vorhabens, Marktanalyse
- Rentabilitätsvorschau für zwei Jahre
- Kosten- und Finanzierungsplan
- künftige Erfolgserwartungen
- Besicherungsvorschlag
- Verträge wie Miet-, Pacht-, Kauf- und Übernahmevertrag
- Gesellschafts-/Beteiligungsverträge
- Handelsregisterauszug
- letzte Jahresabschlüsse oder vergleichbare Unterlagen
- bei Unternehmensübernahme: Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung des zu übernehmenden Betriebs
Im Rahmen der Beratungsförderung in der Gründungsphase bietet die Initiative für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolge (ifex) des Landes Baden-Württemberg branchenspezifische Förderprogramme an. Da Beratungen landesweit in erster Linie überbetrieblich (über Beratungseinrichtungen) gefördert werden, müssen Sie die Anträge vor Beginn der Maßnahme bei den jeweiligen Beratungseinrichtungen (RKW – Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e.V., BWHM – Servicegesellschaft des Baden Württembergischen Handwerkstages, entsprechende Verbände) stellen.
Alternativ können Sie das Beratungsprogramm des Bundes in Anspruch nehmen. Hierzu können Sie einen Berater Ihrer eigenen Wahl beauftragen. Außerdem besteht die Möglichkeit, bei den Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern kostenlose beziehungsweise kostengünstige Existenzgründungsberatungen (meistens in der Form von Orientierungsgesprächen oder Seminaren) in Anspruch zu nehmen. Mitunter werden diese Beratungsangebote der Kammern mit Landesmitteln beziehungsweise europäischen Mitteln gefördert.
Hinweis: Seit Oktober 2007 werden durch das Bundesprogramm "Gründercoaching Deutschland" Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Existenzgründern im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und -makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe) und von Angehörigen wirtschaftsnaher freier Berufe, sofern ihr überwiegender Geschäftszweck nicht auf die entgeltliche Unternehmensberatung ausgerichtet ist, gefördert. Allerdings muss die Gründung beziehungsweise Übernahme (Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintrag und Ähnliches) erfolgt sein und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Weitere spezielle Möglichkeiten der Förderung bieten sich im Rahmen von Ausgründungen aus Hochschulen, der Teilnahme an Messen oder bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit an.
Seit Februar 2008 gibt Baden-Württemberg als erstes Bundesland Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen aus (zunächst beschränkt bis Ende 2011).
Tipp: Eine Zusammenstellung der wichtigsten Finanzierungshilfen und Förderprogramme für Existenzgründer finden Sie auf dem Finanzierungs- und Förderportal NewCome.de.
