Unsere Gemeinde
4. Fahrgastbeförderung
Wenn Sie ein Taxi, einen Mietwagen, Krankenwagen oder Pkw im Linienverkehr beziehungsweise bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen fahren möchten, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von nicht mehr als fünf Jahren erteilt. Sie wird auf Antrag jeweils bis zu fünf Jahre verlängert.
Verfahrensbeschreibungen