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2.1. Eigenkapital
Für Existenzgründer und junge Unternehmen ist eine solide Kapitalausstattung ein wesentlicher Baustein zum Erfolg. Die Finanzierung kann grundsätzlich sowohl über Fremdkapital (z.B. Darlehen) als auch mittels Eigenkapital erfolgen. Zwischen den beiden Finanzierungsformen besteht ein wesentlicher Unterschied.
Eigenkapitalgeber werden automatisch zu Eigentümern eines Unternehmens. Sie tragen das Risiko des Verlustes (eventuell auch das des Totalverlustes), haben dafür aber auch die Möglichkeit, an überproportionalen Wertzuwächsen des Unternehmens zu partizipieren.
Die Vorteile einer soliden Eigenkapitalausstattung liegen vor allem in einem Sicherheits- und Risikopolster für eventuelle Liquiditätsengpässe und in der Vertrauenswürdigkeit gegenüber anderen Kapitalgebern. Nach Empfehlungen von Fachleuten sollte der Eigenkapitalanteil an der Gesamtfinanzierung einer Unternehmensgründung nicht unter 20 Prozent liegen. Eine hohe Eigenkapitalquote erleichtert das wirtschaftliche Überleben vor allem in wirtschaftlichen Krisenzeiten und schafft weniger Abhängigkeit von Banken.
Bei der Finanzierung mit Fremdkapital handelt es sich um Einlagen der Sparer, die von den Banken "treuhänderisch" weitergegeben werden. Die Weitergabe unterliegt einem besonderen Schutz, aufgrund dessen im Umfang des Kreditvolumens Sicherheiten verlangt werden. Davon ausgenommen sind einzelne Förderprogramme wie beispielsweise das "ERP-Kapital für Gründung" der KfW-Mittelstandsbank. Außerdem ist der Fremdkapitalgeber rechtlich kein Eigentümer des Unternehmens.
Beteiligungskapital
Zum unternehmerischen Begriff des Eigenkapitals gehört nicht nur das "eigene Kapital" (eigenes Vermögen, eigene Ersparnisse), sondern auch das sogenannte Beteiligungskapital, das von potenziellen Beteiligungskapitalgebern in ein Unternehmen investiert wird. Zu den Beteiligungskapitalgebern zählen neben natürlichen Personen (z.B. Freunde, Familienmitglieder oder Einzelunternehmer) auch juristische Personen. Bei den juristischen Personen handelt es sich um sogenannte Kapitalbeteiligungsgesellschaften.
Das Angebot an Beteiligungskapital ist in Deutschland mittlerweile groß. Neben den zahlreichen Kapitalbeteiligungsgesellschaften bieten auch Unternehmen und Privatpersonen (Business Angels) Beteiligungskapital an. Falls Sie Beteiligungskapitalgeber suchen, beachten Sie die verschiedenen Formen des Beteiligungskapitals:
- Öffentliche Beteiligungsgesellschaften (z.B. MBG, tbg)
Bei dieser Form handelt es sich um eine stille Beteiligung am Unternehmen. Die Führung des Unternehmens bleibt voll in der Hand des Unternehmers. Außerdem erfolgt der Ausstieg aus dem Unternehmen – der Exit – zum Nominalwert, also zu dem Wert, zu dem das Beteiligungsunternehmen eingestiegen war. Dafür ist allerdings jährlich eine ergebnisunabhängige Grundvergütung und eine gewinnabhängige Zusatzvergütung abzuführen. - Private Beteiligungsgesellschaften
Diese gehen in der Regel offene Beteiligungen ein. Die Beteiligungsgesellschaft unterstützt das Unternehmen aktiv und bringt eigenes Know-how ein ("intelligentes Kapital"). Durch die Mitgliedschaft in betrieblichen Gremien wie Direktorium, Aufsichtsrat oder Beirat erfolgt eine enge Begleitung des Beteiligungsunternehmens in strategischen Fragen. Ein jährliches Festentgelt ist nicht zu entrichten, dafür erfolgt der Exit zum Marktwert, der bei einer erfolgreichen Beteiligung über dem ursprünglichen Kapitaleinsatz liegen dürfte.
Tipp: Weitere Informationen zum Thema "Beteiligungskapital" finden Sie auf dem Finanzierungs- und Förderportal Newcome.de.
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