3. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eppingen – Gemmingen – Ittlingen – 20. Änderung

Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Unterrichtung über die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

In seiner öffentlichen Sitzung am 27.07.2022 hat der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eppingen – Gemmingen – Ittlingen die Einleitung des Verfahrens zur 20. Änderung der 3. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans auf Gemarkung Gemmingen gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 8 Abs. 3 BauGB (Parallelverfahren) beschlossen. In der öffentlichen Sitzung am 02.02.2026 erfolgte ein erneuter Aufstellungsbeschluss mit geändertem Plangeltungsbereich.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren wird eine Umweltprüfung durchgeführt (§ 2 Abs. 4 BauGB).

Die Lage und der Umfang des Geltungsbereichs sind dem nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan zu entnehmen.

Die Zielsetzung des Aufstellungsverfahrens ist die Optimierung des vorhandenen Knotenpunktes der Bundesstraße B 293 mit der Landesstraße L 592 über die Entwicklung einer zweiten Zu- und Abfahrtsrampe nach Süden mit Anschluss an die Landesstraße L 1107. Zur Sicherung dieses Planungsziels ist neben der 20. Änderung des Flächennutzungsplans die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich (Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB).

Gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB. Der Planvorentwurf wird diesbezüglich in der Zeit vom

16.03.2026 bis einschließlich 17.04.2026

auf den Internetseiten

  • der Stadt Eppingen (www.eppingen.de) Rubrik Stadtentwicklung & Bauen > Stadtplanung > Aktuelle Beteiligung & Bekanntmachung
  • der Gemeinde Gemmingen (www.gemmingen.eu) Rubrik Aktuelles & Info > Öffentliche Bekanntmachungen > Bauleitplanverfahren
  • sowie der Gemeinde Ittlingen (www.ittlingen.de) Rubrik Leben & Wohnen > Bauen & Wohnen > Laufende Bebauungsplan-/Flächennutzungsplanverfahren

eingestellt und ist auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg unter www.uvp-verbund.de/kartendienste abrufbar.

Zusätzlich liegen die Unterlagen für die o.g. Dauer des Beteiligungszeitraums während den üblichen Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und zusätzlich donnerstags von 13.30 bis 17.30 Uhr) im Rathaus Eppingen, Marktplatz 1, 3 bzw. 5, Geschäftsbereich Städtebauliche Entwicklung/Abteilung Stadtplanung, Aushang gegenüber Zimmer 214, 2. OG öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Im Rathaus Gemmingen erfolgt die Auslegung der Planunterlagen im Foyer 1. Obergeschoss von Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich dienstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Im Rathaus Ittlingen erfolgt die Auslegung der Planunterlagen im Zimmer 3 von Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich montags bis mittwochs 14.00 – 16.00 Uhr und donnerstags von 16.00 – 18.00 Uhr.

Während der o.g. Dauer des Beteiligungszeitraums können Stellungnahmen elektronisch an die folgenden E-Mail-Adressen übermittelt werden:

  • Stadt Eppingen: stadtplanung@eppingen.de
  • Gemeinde Gemmingen: post@gemeinde-gemmingen.de
  • Gemeinde Ittlingen: info@ittlingen.de

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nummer 3 BauGB bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinsamen Aus-schuss anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Holaschke
Vorsitzender der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft

01 Plandarstellung Vorentwurf (PDF-Dokument, 1,14 MB, 11.03.2026)

02 Begründung Vorentwurf (PDF-Dokument, 3,17 MB, 11.03.2026)

03 Artenschutzgutachten (PDF-Dokument, 3,10 MB, 11.03.2026)

04 Verkehrsgutachten (PDF-Dokument, 4,10 MB, 11.03.2026)

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