Erklärung zur Barrierefreiheit
ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Das Bürgermeisteramt Gemmingen ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.gemmingen.eu.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Nicht-Text-Inhalte (1.1.1)
- Sensorische Merkmale (1.3.3)
- Kontrast (1.4.3)
- Nicht-Text Kontrast (1.4.11)
- Textabstände (1.4.12)
- Tastaturbedienbarkeit (2.1.1)
- Keine Tastaturfalle (2.1.2)
- Tastaturkurzbefehle (2.1.4)
- Fokus-Reihenfolge (2.4.3)
- Sichtbarer Fokus (2.4.7)
- Syntaxanalyse (4.1.1)
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt.
Die Aussage bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.gemmingen.eu auffallen, können Sie sich gerne an uns wenden. Nehmen Sie bitte unter folgender Adresse Kontakt mit uns auf:
Bürgermeisteramt Gemmingen
Hausener Straße 1
75050 Gemmingen
E-Mail: post@gemeinde-gemmingen.de
Telefonisch sind wir unter der Nummer 07267/808-32 für Sie erreichbar.
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Bürgermeisteramt Gemmingen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls das Bürgermeisteramt Gemmingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten des/der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.