Am 30. Januar 2026 hat der Bundesrat der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltEntlastVO) zugestimmt.
Angesichts der gleichermaßen gestiegenen Kosten beim Ausweishersteller und bei den Personalausweis-Behörden wird die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises vom Bund angehoben, um eine kostendeckende Arbeit der Behörden wieder zu ermöglichen.
Die neuen Gebühren betragen:
Antragstellende ab 24 Jahren 46,00 Euro
Antragstellende unter 24 Jahren 27,60 Euro