Gewässerschau in Gemmingen und Stebbach am 18.02.2026

Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen. Gemmingen ist auf ihrem Gemeindegebiet Träger der Unterhaltungslast für die Gewässer II. Ordnung mit Nebengewässer. Deshalb führt die Gemeinde Gemmingen am 18.02.2026 gemeinsam mit dem Landratsamt Heilbronn entlang den Gewässern II. Ordnung in Gemmingen und Stebbach, das sind der Hesslach, der Staudbach und der Stebbach, eine Gewässerschau durch.

Eine Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten. Unzulässige Gefahrenquellen können u. a. Ablagerungen wie beispielsweise Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein. Durch die Gewässerschau soll ein Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken für die Anwohner der Gewässer in Gemmingen und Stebbach geleistet werden. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden.

Am 18.02.2026 werden sämtliche Abschnitte der Gewässer in Gemmingen und Stebbach besichtigt. Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast laut § 101 WHG dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Die Gemeinde bittet die Anwohner bzw. Anlieger um ihr Verständnis. Für Rückfragen wenden sie sich bitte an Frau Willet, Tel. 07267/808-111.

 

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