Hundesteuer 2026

Nach mehr als 25 Jahren hat sich die Gemeinde Gemmingen dazu entschlossen die Hundesteuer in Gemmingen ab dem 01. Januar 2026 zu erhöhen. Am 23. Oktober 2025 wurde die neue Hundesteuersatzung vom Gemeinderat beschlossen. Im Vergleich zu anderen Gemeinden im Landkreis Heilbronn hatte Gemmingen den niedrigsten Steuersatz. Demnach beträgt die Steuer für einen Ersthund nicht mehr 78,- Euro im Jahr sondern 96,- Euro. Bei einem Zweithund erhöht sie sich von 156,00 Euro auf 192,00 Euro. Hiermit liegt die Gemeinde Gemmingen vergleichsweise zu anderen Gemeinden im Umkreis trotzdem im unteren Bereich.

Ab dem 26. Januar 2026 werden die Hundesteuerjahresbescheide für das Jahr 2026 in Gemmingen und Stebbach verteilt. Mit diesen Bescheiden erhalten alle Hundehalter neue Steuermarken für Ihre Hunde. Bitte tauschen Sie diese aus und beachten Sie, dass diese außerhalb Ihres Hauses und Grundstücks am Hund befestigt sein muss.

Die alten Marken verlieren ihre Gültigkeit.

Falls Sie kein Sepa-Lastschriftmandat bei der Gemeindekasse Gemmingen hinterlegt haben, bitten wir Sie Ihre Daueraufträge zu korrigieren. Die Hundesteuer ist dieses Jahr zum 02. März 2026 zur Zahlung fällig.

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