Öffentliche Beteiligung zum Lärmaktionsplan Gemmingen

Der Gemeinderat der Gemeinde Gemmingen hat die Verwaltung dazu ermächtigt das Planungsbüro Modus Consult Karlsruhe mit der Aufstellung eines Lärmaktionsplans zu beauftragen. Über den Umfang der Pflichtkartierung (B293, L592) hinaus hat sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen auch weitere, lärmrelevante Straßen in die Lärmkartierung mit aufzunehmen. Zusätzlich untersucht wurden folgende Straßen: Eppinger Straße, Hausener Straße und Streichenberger Straße sowie die Hauptstraße in Stebbach und K 2054 (Westrandstraße zur Bundesstraße). Inzwischen wurden die Verkehrszählungen bereits durchgeführt und die Berechnungen in einem Zwischenbericht zusammengefasst. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Abs. 6 i. V. m. § 47 Abs. 6 BImSchG am Planaufstellungsverfahren findet in der Zeit vom 20.11.2025 bis einschließlich 19.12.2025 statt.
In diesem Zeitraum können der Zwischenbericht des Lärmaktionsplans Gemmingen sowie die zugehörigen Pläne und Tabellen auf der Homepage der Gemeinde Gemmingen unter folgendem Link eingesehen und heruntergeladen werden: www.gemmingen.eu/aktuelles-info/oeffentliche-bekanntmachungen/
Stellungnahmen zum Zwischenbericht können bis einschließlich Freitag, den 19.12.2025 abgegeben werden. Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme an folgende E-Mail-Adresse: karlsruhe@modusconsult.net

Zurück zur Übersicht