Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Gemeinde Gemmingen) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz - L-BGG) und L-BGG-Durchführungsverordnung

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.gemmingen.eu/.

Veröffentlichungsdatum der Website

Diese Website wurde am 26.05.2025 veröffentlicht.

Letzte Aktualisierung der Website

Diese Website wurde zuletzt am 28.04.2025 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Bürgermeisteramt Gemmingen
Hausener Straße 1
75050 Gemmingen
Deutschland

Kontaktaufnahme / Ansdprechpartner

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

Anforderung 9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt – vereinzelte Grafiken können keine alternativen Metaangaben besitzen
Anforderung 9.1.3.1 Info und Beziehungen – vereinzelte Tabellen müssen ggf. noch besser für Screenreader Ausgabe strukturiert werden

Unverhältnismäßige Belastung

Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:

Barrierefreiheit von Dokumenten, § 2 Satz 2 L-BGG-DVO – PDFs sind teilweise nicht UA-konform und erfüllen nicht die in Abschnitt 10 der EN 301 549 genannten Anforderungen.
Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Gemeinde Gemmingen verfügt nicht über ausreichende personelle Ressourcen, um eine Schulung zur "Erstellung barrierefreier PDF-Dateien und Dokumente" durchzuführen und im Anschluss die zeitaufwändige Überarbeitung dieser Dateien mithilfe von speziellen Programmen durchzuführen, die dem Umfang der Webseite entsprechen würden. Zusätzlich erhält die Gemeinde Gemmingen PDF-Dokumente von externen Quellen, die grundsätzlich nicht von der Stadt bearbeitet werden können. Trotz dieser Herausforderungen ist die Gemeinde Gemmingen bestrebt, die Zugänglichkeit ihrer digitalen Informationen kontinuierlich zu verbessern und die Standards für digitale Barrierefreiheit voranzutreiben.

Beschränkungen und Alternativen

Trotz unserer besten Bemühungen, die Zugänglichkeit der Website der Gemeinde Gemmingen zu gewährleisten, kann es einige Einschränkungen geben. Einige Elemente gehören nicht zur der Gemeinde Gemmingen, sondern werden von Dritten kontrolliert und können daher in bestimmten Abschnitten Probleme mit der Zugänglichkeit gemäß WCAG aufweisen. Wir arbeiten daran, die Zugänglichkeit dieser Elemente zu verbessern oder eine besser zugängliche Alternative für sie zu finden. Sie sind unten aufgeführt. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein nicht aufgeführtes Element bemerken:

  • Mmenu-Plugin
  • MediaElement.js

Evaluationsmethode

WCAG 2.1 Test

Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website

Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu Folgendes:

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter: 

Bürgermeisteramt Gemmingen
Hausener Straße 1
75050 Gemmingen

Kontakt
Telefon: +49 (0) 7267 808-0
E-Mail: post@gemeinde-gemmingen.de

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 0711 279-3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29.08.2024 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 29.08.2024 überprüft.