Unsere Gemeinde
Gesplittete Abwassergebühr
Meldung der abwasserrelevanten Flächen aufgrund baulicher Veränderungen
Für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr sind alle Eigentümer verpflichtet der Gemeindeverwaltung Gemmingen die versiegelten Flächen auf ihren Grundstücken, von welchen das Oberflächenwasser direkt oder indirekt in die öffentliche Abwasserbeseitigung eingeleitet wird, mitzuteilen.
Sollten auf Ihrem Grundstück, aufgrund baulicher Veränderungen, abwasserrelevante Flächen hinzugekommen sein bzw. sich verändert haben, bitten wir Sie, diese innerhalb eines Monats nach Fertigstellung der Gemeinde Gemmingen mitzuteilen.
Für die Mitteilung sind folgende Angaben relevant:
- ab wann die bauliche Änderung eintritt
- die veränderte Gebäudefläche (G) oder Versiegelte Fläche (V)
- die Erhöhung bzw. die Verminderung in qm
- die Art der Versiegelung
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an Frau Pfisterer Tel.: 808-25 wenden.
Ansprechpartner
Zimmer Nr. 9
Hausener Straße 1
75050 Gemmingen