Bebauungsplan „Bundesstraße B293, 2. Auffahrt“

- Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

- Öffentliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB

 

Anlass, Erfordernis und Ziele des Bebauungsplans

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans sind vorhandenen Mängel und Defizite am bestehenden Knotenpunkt der Bundesstraße B 293 mit der Landesstraße L 1107 / L 592. In der Bestandssituation weist die Bundesstraße einen Ausfädelungsstreifen für die Rechtsabbieger zur L 1107 / L 592 auf, während ein Einfädelungsstreifen für die Rechtsabbieger in Richtung Eppingen nicht existiert. Dies führt dazu, dass sowohl die Rechts- als auch die Linksabbieger von der Landesstraße kommend an der dortigen Wartelinie ggf. halten und den Verkehr auf der Bundesstraße passieren lassen müssen. Der Anschluss der Rampe an die L 1107 / L 592 wurde als dreiarmiger Kreisverkehr ausgebildet. In den Spitzenstunden kommt es aufgrund der kreuzenden Verkehrsströme regelmäßig zu Rückstauungen und langen Wartezeiten. In der morgendlichen Spitzenstunde erreicht der Knotenpunkt verkehrsfunktional dabei nur die Qualitätsstufe F und ist damit rechnerisch nicht leistungsfähig.

In einer Vereinbarung mit dem Regierungspräsidium für einen planfreien Anschluss am Knoten B 293 / L 592 / L 1107 wurde vereinbart, dass die Gemeinde Gemmingen mit einem planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan das erforderliche Baurecht schafft. Die Durchführung der Baumaßnahme obliegt dann in der Folge dem Bund. 

Das Bebauungsplanverfahren wurde mit dem Aufstellungsbeschluss in der Sitzung des Gemeinderats am 21.07.2022 eingeleitet. Aufgrund der zwischenzeitlich konkretisierten Planung hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.02.2026 gem. § 2 (1) BauGB einen erneuten Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Bundesstraße B293, 2. Auffahrt“ mit geändertem Plangeltungsbereich gefasst. Die Aufstellung erfolgt im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit entsprechend § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht.

 

Abgrenzung des Plangebietes 

Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans liegt südöstlich von Gemmingen und bezieht sich ganz oder teilweise auf die Flurstücke 20/2, 2218/9, 7312, 7312/2, 7317, 7318, 7378, 7379, 7383, 7383/1, 7384, 7385, 7386, 7388, 7389 auf Gemarkung Gemmingen. Der Plangeltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,52 ha. 

Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Abgrenzungsplan zum Aufstellungsbeschluss in der Fassung vom 26.02.2026. Auf den nachfolgend zur Orientierung veröffentlichten unmaßstäblichen Kartenausschnitt wird hingewiesen.

In seiner öffentlichen Sitzung am 26.02.2026 hat der Gemeinderat zudem den Vorentwurf des Bebauungsplans gebilligt sowie den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB gefasst. Parallel hierzu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB.

Der Öffentlichkeit wird im Zuge der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Vorentwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung wird gemäß § 3 (1) BauGB in der Zeit 

vom 16.03.2026 bis einschließlich 17.04.2026 

auf der Internetseite der Gemeinde Gemmingen unter folgendem Link veröffentlicht:

https://www.gemmingen.eu/aktuelles-info/oeffentliche-bekanntmachungen/

Zusätzlich liegen die Unterlagen für die o.g. Dauer des Beteiligungszeitraums während der üblichen Dienststunden im Rathaus Gemmingen, Foyer 1. OG, Hausener Straße 1, 75050 Gemmingen, zur öffentlichen Einsicht aus.

Während der Dauer der o.g. Dauer des Beteiligungszeitraums können gegenüber der Gemeindeverwaltung Gemmingen Stellungnahmen elektronisch an die folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: post@gemeinde-gemmingen.de

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Gemmingen, den 12.03.2026

Timo Wolf

Bürgermeister

 

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Abgrenzung Geltungsbereich