Unsere Gemeinde
Pflegeversicherung
Alle in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten sind auch pflegeversichert. Daneben sind bestimmte sozial schutzbedürftige Personen auch ohne gesetzliche Krankenversicherung pflegeversichert.
Die Pflegeversicherung wird im Wesentlichen durch je hälftige Beiträge der Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert. Der Beitrag liegt derzeit bei 2, 35 Prozent des Arbeitsentgelts, das nur bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze beitragspflichtig ist. Als kinderloses Mitglied, das das 23. Lebensjahr vollendet hat, müssen Sie einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,25 Prozent der beitragspflichtigen Bruttoeinkünfte zahlen. Die Beiträge aus der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung sind von Ihnen allein zu tragen.
Durch die Pflegeversicherung erhalten Sie ambulante Pflege zu Hause und stationäre Pflege im Heim.
Abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit sowie von der Einschränkung in der Alltagskompetenz erhalten Sie Leistungen bis zu einem bestimmten Betrag.
Anstelle ambulanter Pflege zu Hause können Sie auch ein monatliches Pflegegeld zur eigenständigen Sicherung der Pflege erhalten. Außerdem erhalten Sie bei ambulanter Pflege erforderliche Pflegehilfsmittel.
Vertiefende Informationen
- Broschüre "Pflegebedürftig - was nun?"
- Broschüre "Ratgeber Pflege"